Verkäufer
Der Kaufvertrag kommt zustande mit TKS Knemeyer GmbH Nordfeldstraße 2, 33775 Versmold, Geschäftsführer: Eckhard Knemeyer. Eingetragen im Amtsgericht Gütersloh HRB 11259. Umsatzsteuer IdNr: DE 127
043 642.
Sie erreichen unseren Kundendienst für Fragen, Reklamationen und Beanstandungen werktags von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr unter der Telefonnummer 05423-5733 oder per E-Mail unter tks@knemeyer.org.
Verkaufsgebiet
Wir verkaufen unsere Waren nur innerhalb Deutschland.
Vertragsabschluss
Mit Einstellung der Produkte in den Online-Shop geben wir ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss über diese Artikel ab. Der Vertrag kommt zustande, indem Sie durch Anklicken des Buttons (
Kaufen / zahlungspflichtig bestellen )
das Angebot über die im Warenkorb enthaltenen Waren annehmen. Unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung erhalten Sie noch einmal eine Bestätigung per E-Mail.
Lieferung
Die Lieferung erfolgt nur innerhalb Deutschlands mit Paketdiensten oder Speditionen. Alle angebotenen Artikel sind, sofern nicht in der Produktbeschreibung deutlich anders angegeben, versandfertig.
Die Lieferzeit beträgt
1 - 3 Werktage.
Bestellvorgang
Wenn Sie das gewünschte Produkt gefunden haben, können Sie dieses unverbindlich durch anklicken des Buttons " in den Warenkorb " in den Warenkorb legen. Den Inhalt des Warenkorbs können Sie jederzeit
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des Buttons " Warenkorb " unverbindlich ansehen. Die Produkte können Sie jederzeit durch anklicken des Buttons " Löschen " wieder aus dem Warenkorb entfernen. Wenn Sie die Produkte im Warenkorb
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übertragen. Nach Eingabe Ihrer
Daten und Auswahl der Zahlungsart gelangen Sie über den Button " Eingaben prüfen " zur Bestellseite, auf der Sie Ihre Eingaben nochmals überprüfen können. Durch anklicken des Buttons " kaufen /
kostenpflichtig bestellen "
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Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf neuer und gebrauchter Fahrzeugteile
1. Zahlung
a. Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig spätestens nach 8 Tage rein netto.
Sie können wahlweise bei der 1. Lieferung per Vorkasse oder Bankeinzug bezahlen. ( Lieferung erfolgt erst nach Zahlungseingang ) Bei weiteren Bestellungen können Sie auf Rechnung
ordern, Zahlungsziel 8 Tage rein netto.
b. Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Hiervon ausgenommen sind
Gegenforderungen des Käufers
aus demselben Kaufvertrag. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht.
c. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen nicht oder nicht vertragsgemäß, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten und/oder bei schuldhafter Pflichtverletzung des
Käufers Schadenersatz statt
der Leistung verlangen, wenn er dem Käufer erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung bestimmt hat, es sei denn, die Fristsetzung ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen
entbehrlich.
2. Lieferung und Lieferverzug
a. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss.
b. Der Käufer kann zehn Tage nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern zu liefern. Mit Zugang der Aufforderung kommt der
Verkäufer in Verzug. Hat der
Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5% des vereinbarten Kaufpreises.
c. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadenersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem Verkäufer nach Ablauf der Zehn-Tage Frist gemäß Ziffer 2b dieses Abschnitts
eine angemessene Frist
zur Lieferung setzen. Hat der Käufer Anspruch auf Schadenersatz statt Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 25% des vereinbarten Kaufpreises.
Ist der Käufer eine juristische Person
des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen
Tätigkeit handelt, sind Schadensersatz-
ansprüche bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Wird dem Verkäufer, während er in Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet er mit den vorstehend vereinbarten
Haftungsbegrenzungen. Der Verkäufer haftet
nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.
d. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt der Verkäufer bereits mit Überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des
Käufers bestimmen sich dann nach
Ziffer 2b und 2c dieses Abschnitts.
e. Die Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse dieses Abschnitts gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines
gesetzlichen Vertreters oder
seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
f. Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten
Termin oder innerhalb
der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in Ziffern 2 a - d dieses Abschnitts genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen.
Führen entsprechende Störungen zu einem
Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.
3. Abnahme
a. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von acht Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen
Rechten Gebrauch machen.
b. Verlangt der Verkäufer Schadenersatz aufgrund eines gesetzlichen Anspruchs, so beträgt dieser 10% des Kaufpreises. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen
höheren Schaden nachweist,
dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.
4. Eigentumsvorbehalt
a. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen
Rechts, ein öffentlich rechtliches
Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch
bestehen für Forderungen des Verkäufers
gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von in Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen. Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum
Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt ver-
pflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden
Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung
besteht.
b. Der Käufer ist berechtigt, den Kaufgegenstand im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind
unzulässig. Die aus dem Weiter-
verkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich des Kaufgegenstandes entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in Höhe des Rechnungsbetrages gemäß
Abschnitt 1 " Zahlung " Ziffer 1a an den Ver-
käufer ab. Der Verkäufer ermächtigt ihn widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann
nur widerrufen werden, wenn der Käufer
seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
5. Haftung für Sachmängel
a. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren bei neuen Fahrzeugteilen in zwei Jahren, bei gebrauchten Teilen in einem Jahr, jeweils ab dem Zeitpunkt der Übergabe des Kaufgegenstandes. Wenn
der Käufer eine juristische
Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder
selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, verjähren die
Ansprüche wegen Sachmängeln bei neuen Fahrzeugteilen in einem Jahr ab dem Zeitpunkt der Übergabe des Kaufgegenstandes; bei gebrauchten Fahrzeugteilen ist die Sachmängelhaftung
ausgeschlossen.
b. Die Verjährungsverkürzungen und der Ausschluss der Sachmängelhaftung in Ziffer 5a dieses Abschnitts gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Verletzung von Pflichten des
Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters
oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
c. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt. Die Haftung besteht nur bei
Verletzung vertragswesentlicher
Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages
überhaupt erst ermöglicht und auf deren Ein-
haltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Ausgeschlossen ist die persönliche
Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungs-
gehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von Ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Für die vorgenannte Haftungsbegrenzung und den vorgenannten
Haftungsausschluss gilt Ziffer 5b dieses Abschnitts
entsprechend.
d. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines
Beschaffungsrisikos und nach dem Produkt-
haftungsgesetz unberührt.
e. Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt werden, gilt folgendes: Ansprüche wegen Sachmängeln hat der Käufer beim Verkäufer geltend zu machen. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer
eine schriftliche Bestätigung
über den Eingang der Anzeige auszuhändigen. Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.
6. Haftung für sonstige Schäden
a. Sonstige Ansprüche des Käufers, die nicht in Abschnitt 5 " Haftung für Sachmängel " geregelt sind, verjähren in der regelmäßigen Verjährungsfrist.
b. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt 2 " Lieferung und Lieferverzug " abschließend geregelt. Für sonstige Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer gelten die Regelungen in
Abschnitt 5 " Haftung für Sachmängel "
Ziffer 5c und d entsprechend.
7. Gerichtsstand
a. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des
Verkäufers.
b. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder
sein Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.
8. Hinweis gemäß §36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz ( VSBG )
a. Der Verkäufer wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSGB teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.